Notariat
Der Notar ist eine Amtsperson. Er wird vom Staat ernannt und sorgt für die Beurkundung von Rechtsvorgängen, betreut den Bürger bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften. Er berät und belehrt die Parteien und hilft bei der Formulierung von Verträgen.
Notare sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristen.
Ein Anwaltsnotar übt das Notaramt neben dem Anwaltsberuf aus. Wie alle Notare ist er jedoch zur strikten Neutralität und Unparteilichkeit verpflichtet.
In einer Angelegenheit, in der der Anwaltsnotar in seiner Eigenschaft als Notar tätig geworden ist, darf er nicht mehr als Rechtsanwalt auftreten. Andererseits darf er in einer Angelegenheit, die er in seiner Funktion als Rechtsanwalt begonnen hat, keine Beurkundungstätigkeit als Notar mehr entfalten.
Rechtsanwälte können erst dann zu Notaren bestellt werden, wenn sie mindestens fünf Jahre als Rechtsanwälte tätig waren. Sie verfügen daher über einen großen Erfahrungsschatz, den sie in die notarielle Vertragsgestaltung einbringen.
Neben ihrem hohen Beweiswert kommt notariellen Urkunden aber auch eine Warnfunktion zu: Vor bedeutenden Entscheidungen wie z. B. einem Hauskauf soll der Bürger durch besondere Formvorschriften vor den Folgen übereilten Handeln geschützt werde. Wo persönlich oder wirtschaftlich weitreichende Folgen drohen, ist der Weg zum Notar gesetzlich vorgesehen oder zumindest dringend anzuraten.
Gegenüber Dritten ist der Notar zum Schweigen verpflichtet. Mit ihm kann man auch Vertrauliches in völliger Offenheit besprechen.
Quelle: Homepage der Westfälischen Notarkammer:
Immobilien (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Hypothekenbelastung, Grundschuldbestellung etc.)
Ehe und Familie (Ehevertrag, Scheidungs- und Partnerschaftsvertrag, Adoption etc.)
Erbrecht (Testament und Erbvertrag, Erbschein, Nachlaßverteilung etc.)
Gesellschaftsrecht (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Registeranmeldung etc.)
Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen etc.
Stephan Krepcke
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Weitere Schwerpunkte:
• Bau- und Architektenrecht
• Handels- und Gesellschaftsrecht
- Deutscher Anwaltverein
- Anwalt- und Notarverein des Landgerichtsbezirk Arnsberg e. V.
- Vorsitzender des Vereins zur Unterstützung der Kinder verstorbener Richter, Justizbeamter und Rechtsanwälte im Bezirk des Landgerichts zu Arnsberg
*07.11.1966
1986
Abitur Walburgisgymnasium (Menden)
1987 – 1992
Ruhr-Universität Bochum
1992
Erstes juristisches Staatsexamen
1992 – 1995
Referendar am Landgericht Dortmund
1994 – 1995
Mitarbeiter der Kanzlei Langkamp und Schmidt
1995
Zweites juristisches Staatsexamen
1995
Rechtsanwalt in der Kanzlei Langkamp, Schmidt und Krepcke
1999
Fachanwalt für Arbeitsrecht
2002 – 2008
Zusammenschluss und Partner der Kanzlei Breimhorst · Witta · Langkamp
2003
Notar in Menden
2009
Gründung und Partner der Kanzlei Krepcke und Partner
Dirk Rinsche
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Weitere Schwerpunkte:
• Erbrecht
• Transport- und Speditionsrecht
• Ordnungswidrigkeitenrecht
- Deutscher Anwaltverein
- Anwalt- und Notarverein des Landgerichtsbezirk Arnsberg e. V.
- Deutsche Gesellschaft für Transportrecht e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
- Aufsichtsratsvorsitzender der GEWOGE gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft im Hönnetal e.G.
*15.05.1968
1987
Abitur Städtisches Gymnasium (Winterberg
(bis 1985: Heilig-Geist-Gymnasium Menden)
1987 – 1993
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
1993
Erstes juristisches Staatsexamen
1993 – 1996
Referendar am Landgericht Siegen
1996
Zweites juristisches Staatsexamen
1996 – 1999
Rechtsanwalt in der Kanzlei Beckenbauer Koerdt Kayser in Menden
2000
Rechtsanwalt in der Kanzlei Rinsche in Menden
2002
Zusammenschluss und Partner der Kanzlei Breimhorst · Witta · Langkamp
2003
Notar in Menden
2006
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
2007
Fachanwaltslehrgang Transport- und Speditionsrecht
2009
Gründung und Partner der Kanzlei Krepcke und Partner